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Girokonto und Schufa: Die Kontoeröffnung
Sie möchten ein Girokonto eröffnen?
Dazu bedarf es eines Antrags auf Kontoeröffnung. Die Girokontoeröffnung stellt eine vertragliche Vereinbarung
zwischen Ihnen und dem Finanzinstitut dar.
Zur Absicherung Ihrer Bonität wird die Bank ode Sparkasse, bei der Sie das Girokonto eröffnen wollen, eine Anfrage
bei der Schufa stellen. Im Kontoeröffnungs Antrag müssen Sie dazu einwilligen, die Schufa Klausel zu akzeptieren. Falls Sie das nicht unterschreiben, kann es sein, dass Ihnen die Bank die Eröffnung des Girokontos
verweigert. Ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto besteht bisher in Deutschland nicht, mit folgender Ausnahme: Die
Sparkassenverordnungen der neuen Bundesländer sowie Bayerns, Nordrhein-Westfalens und von Rheinland Pfalz sehen eine Verpflichtung zur Führung von Girokonten vor. Die Verpflichtung gilt jedoch nicht, wenn die
Kontoführung für die Sparkasse unzumutbar ist.
Eine Bank, die häufig auch Personen mit geringem Einkommen einen Girokonto Antrag
bewilligt, ist die Deutsche Kreditbank
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Was bedeutet Schufa Klausel?
Die meisten Kreditinstitute in Deutschland sind der Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung (SCHUFA) angeschlossen. Die SCHUFA ist keine öffentliche Einrichtung, sondern ein Unternehmen, das Finanzdaten über Privatpersonen und Firmen von den
angeschlossenen Finanzinstituten und anderen Mitgliedern sammelt und diese auf Anfrage zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt.
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